Rechtsprechung
   SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13574
SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05 (https://dejure.org/2005,13574)
SG Aachen, Entscheidung vom 15.12.2005 - S 7 KA 9/05 (https://dejure.org/2005,13574)
SG Aachen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - S 7 KA 9/05 (https://dejure.org/2005,13574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05
    Der Kläger führte einen Rechtsstreit gegen den Beklagten, in dem letzterer rechtskräftig verurteilt wurde, über den Widerspruch der Beigeladenen gegen den Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte B vom 22.04.2002 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.07.2003, S 7 KA 6/02; des LSG NRW vom 03.03.2004, L 10 KA 41/03; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12.10.2005, B 6 KA 47/04 B).
  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Auszug aus SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05
    Die bisher insoweit zum neuen Gebührenrecht verfügbare Rechtsprechung (insbesondere oberlandesgerichtlicher Vergabesenate, vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005, VII Verg 98/04, VII-Verg 98/04, Verg 98/04; Bayrisches Oberstes Landesgericht Vergabesenat, Beschluss vom 16.02.2005, Verg 028/04; Thüringer Oberlandesgericht Vergabesenat, Beschluss vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04), der die Kammer nach eigener Prüfung folgt, lässt für den Ansatz einer 2, 0-fachen Gebühr genügen, dass die Vertretung des Mandaten in einem überdurchschnittlich schwierigen Rechtsgebiet erfolgte (zu dem die Kammer auch das Kassenärztliche Zulassungsrecht zählt), wenn im Widerspruchsverfahren eine mündliche Verhandlung notwendig war.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05
    Die bisher insoweit zum neuen Gebührenrecht verfügbare Rechtsprechung (insbesondere oberlandesgerichtlicher Vergabesenate, vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005, VII Verg 98/04, VII-Verg 98/04, Verg 98/04; Bayrisches Oberstes Landesgericht Vergabesenat, Beschluss vom 16.02.2005, Verg 028/04; Thüringer Oberlandesgericht Vergabesenat, Beschluss vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04), der die Kammer nach eigener Prüfung folgt, lässt für den Ansatz einer 2, 0-fachen Gebühr genügen, dass die Vertretung des Mandaten in einem überdurchschnittlich schwierigen Rechtsgebiet erfolgte (zu dem die Kammer auch das Kassenärztliche Zulassungsrecht zählt), wenn im Widerspruchsverfahren eine mündliche Verhandlung notwendig war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03

    Anspruch auf Zulassung als Internist mit der Schwerpunktbezeichnung

    Auszug aus SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05
    Der Kläger führte einen Rechtsstreit gegen den Beklagten, in dem letzterer rechtskräftig verurteilt wurde, über den Widerspruch der Beigeladenen gegen den Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte B vom 22.04.2002 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.07.2003, S 7 KA 6/02; des LSG NRW vom 03.03.2004, L 10 KA 41/03; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12.10.2005, B 6 KA 47/04 B).
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05
    Die bisher insoweit zum neuen Gebührenrecht verfügbare Rechtsprechung (insbesondere oberlandesgerichtlicher Vergabesenate, vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005, VII Verg 98/04, VII-Verg 98/04, Verg 98/04; Bayrisches Oberstes Landesgericht Vergabesenat, Beschluss vom 16.02.2005, Verg 028/04; Thüringer Oberlandesgericht Vergabesenat, Beschluss vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04), der die Kammer nach eigener Prüfung folgt, lässt für den Ansatz einer 2, 0-fachen Gebühr genügen, dass die Vertretung des Mandaten in einem überdurchschnittlich schwierigen Rechtsgebiet erfolgte (zu dem die Kammer auch das Kassenärztliche Zulassungsrecht zählt), wenn im Widerspruchsverfahren eine mündliche Verhandlung notwendig war.
  • BSG, 11.12.1985 - 6 RKa 35/84

    Erstattungsfähigkeit von Vorverfahrenskosten - Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05
    Dies gilt im Vertragsarztzulassungsrecht entsprechend für den Fall, dass der betroffene Vertragsarzt im Widerspruchsverfahren erfolgreich den Widerspruch eines Dritten, hier der Beigeladenen, abwehrt (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 11.12.1985, 6 RKa 35/84).
  • SG Marburg, 26.03.2008 - S 12 KA 1429/05

    Geschäftsgebühr - Schwierigkeit der Tätigkeit

    Er weise weiter auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Aachen, MedR 2007, 626 hin, in der in einem vertragsarztzulassungsrechtlichen Neubescheidungsverfahren eine 2, 0 Geschäftsgebühr anerkannt werde.

    Rechtsgebiete, die eine lange Einarbeitungszeit und eine Auseinandersetzung mit komplexen, vom Gesetzgeber in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelten Materien verlangen, sind somit als schwerer einzustufen, als die Rechtsstreitigkeiten, deren Kenntnis der Jurist bereits in der Ausbildung erworben hat (so LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2006, Az.: L 5 KA 5567/05, juris; s. a. SG Aachen v. 15.12.2005, Az.: S 7 KA 9/05, MedR 2007, 626, zitiert nach juris, Rdnr. 17; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, 2300 VV, Rdnr. 29 und 36).

  • SG Lübeck, 19.09.2008 - S 15 R 570/06
    Der Kläger verweist auf die Entscheidung des SG Aachen (Urteil vom 15.12.2005 - S 7 KA 9/05, AGS 2006, 551), da sie einen vergleichbaren Fall betreffe.

    Die Ausführungen, die das Sozialgericht Aachen in seiner vom Kläger angeführten Entscheidung gemacht hat (Urteil vom 15.12.2005 - S 7 KA 9/05, AGS 2006, 551), behandeln eine gänzlich andere Fallkonstellation sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 11 KA 33/07

    Kostenfestsetzung in einem Widerspruchsverfahren nach § 63 Sozialgesetzbuch

    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen der Sozialgerichte Aachen (Urteil vom 15.12.2005, Az.: S 7 KA 9/05) und Duisburg (Urteil vom 20.10.2005, Az.: S 19 KA 13/04) führten zu keinem anderen Ergebnis, denn die Frage der Rechtmäßigkeit der Bescheidung allein durch den Vorsitzenden des Berufungsausschusses sei in diesen Entscheidungen nicht ausdrücklich bestätigt worden, denn sie gar nicht diskutiert worden.
  • SG Marburg, 26.03.2008 - S 12 KA 732/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Geschäftsgebühr

    Rechtsgebiete, die eine lange Einarbeitungszeit und eine Auseinandersetzung mit komplexen, vom Gesetzgeber in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelten Materien verlangen, sind somit als schwerer einzustufen, als die Rechtsstreitigkeiten, deren Kenntnis der Jurist bereits in der Ausbildung erworben hat (so LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2006, Az.: L 5 KA 5567/05, juris; s. a. SG Aachen v. 15.12.2005, Az.: S 7 KA 9/05, MedR 2007, 626, zitiert nach juris, Rdnr. 17; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, 2300 VV, Rdnr. 29 und 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht